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[EB-Kurier 2003] [EB-Kurier 2004] [EB-Kurier
2005] |
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EB-Kurier
2007:
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Die Landesarbeitsgemeinschaft für
Erziehungsberatung in Hessen nahm diese Diskussion zum Anlass, sich mit
diesem Themenkomplex und den daraus folgenden neuen Aufgaben auf ihrer
Jahrestagung 2006 auseinander zu setzen. In diesem EB-Kurier dokumentieren
wir das Einführungsreferat von Herrn Menne sowie zwei Beiträge aus der
beraterischen Praxis. Leider musste
aus Gründen der zeitlichen Belastung auf den überarbeiteten Vortrag
von Herrn Dorenburg, Leiter des Jugendamtes der Stadt Offenbach, verzichtet
werden. Er stellte die Erwartungen des Jugendamtes an die Erziehungsberatung
aus seiner Sicht dar. Dies ist bedauerlich, da sich gerade anhand seines
Vortrages einige inhaltliche Differenzen bzgl. der praktischen Ausgestaltung
des Kindesschutzes in den Erziehungsberatungsstellen ergaben. Als ein Punkt
sei hier nur die Frage angesprochen, inwieweit Beratungsstellen die Befugnis
zur Datenrecherche ohne Mitwirkung der Betroffenen in Fällen von vermuteter
Kindeswohlgefährdung wahrnehmen sollen. Besonders für die kommunal getragenen
Beratungsstellen als organisatorischer Teil des Jugendamtes stellt sich die
Frage nach dem Ermittlungsauftrag und der Umsetzung der Befugnis zur
Datenrecherche nach § 62 Abs. 3, Nr. 2d. Ein aktueller Blick auf den Stand der Umsetzung
von Vereinbarungen zur Wahrnehmung der Aufgaben des Kindesschutzes nach § 8a
zwischen der öffentlichen Jugendhilfe und den Erziehungs- und
Familienberatungsstellen zeigt, dass diese Frage nach wie vor kontrovers diskutiert
wird. Zwar kann rechtlich gesehen die Befugnis zur
Datenrecherche ohne Kenntnis der Betroffenen auch auf die Fachkräfte der
freien Jugendhilfe übertragen werden und ebenso von den Mitarbeitern der
Erziehungsberatungsstellen wahrgenommen werden. Die Fachkräfte der kommunal
getragenen Erziehungsberatungsstellen werden unter der Nennung von „dem
Jugendamt“ nach §8a als kommunale Bedienstete erfasst. Dies gilt
übrigens auch für die Erzieherinnen kommunaler Kindertagesstätten. Die LAG
Hessen schließt sich jedoch der Empfehlung der bke an, dass sich
„Fachkräfte der Erziehungs- und Familienberatungsstellen ... bei der
Risiko-abschätzung nur auf diejenigen Kenntnisse stützen, die ihnen bei
Gelegenheit der Leistungserbringung bekannt geworden sind. Denn bei einer
Recherche im Umfeld der Betroffenen würde ein bestehender Beratungsprozess
voraussichtlich durch diese beendet und bei bekannt werden der Recherche das
Vertrauen der Öffentlichkeit in Beratung gefährdet. Wenn eine Datenerhebung
im Umfeld der Betroffenen erforderlich erscheint, sollte dies Aufgabe vom
Jugendamt (bzw. dem dafür entsprechend qualifizierten Fachdienst;
die Red) wahrgenommen
werden.“ (siehe: Kindesschutz
und Beratung, bke, S. 24) In
diesem EB-Kurier finden Sie abschließend eine Stellungnahme der LAG
Erziehungsberatung zu der Fachanhörung zum „Schutz von Kindern vor
Misshandlung und Vernachlässigung“ im Hessischen Landtag 2006. Hier
geht es um die Kernfrage, wie die Akzeptanz und Effektivität von
Vorsorgeuntersuchungen besser im Sinne eines frühzeitigen Kindesschutzes
genutzt werden können. Sie macht deutlich – dies zeigt auch die
Diskussion auf der Jahrestagung – dass eine Verbesserung allein durch
eine Verschärfung von Gesetzen, Verordnungen und juristischen Regelungen nicht
zu erreichen sein wird. Die
Diskussion um den Kindesschutz zeigt auch, dass Jugendhilfe nicht allein
unter Kostengesichtspunkten betrachtet werden darf, wie dies derzeit häufig
der Fall ist. Vielmehr muss die Landespolitik verdeutlichen, dass
Jugendhilfekosten „gesellschaftliche Zukunftssicherung“
darstellen. „Sie muss deshalb – auch unter dem Gesichtspunkt der
Sicherung des Kindeswohles – die erforderlichen finanziellen Ressourcen
bereitstellen und den Kommunen ihre Arbeit erleichtern.“ (s.
Stellungnahme der LAG, S. 68) Nun
wünschen wir Ihnen eine interessierte Kenntnisnahme des neuen EB-Kuriers. Die
Redaktion Jürgen
Plass Die Vorträge dieser
Tagung liegen nun in Broschürenform als Der EB-Kurier kann über die Geschäftsstelle zum Preis von 5,00
€ + Porto bestellt werden. Die Literaturliste von Frau Niestroj gibt es als Download. INHALTSANGABE: Vorbemerkung 6 Begrüßung
und Einführung in das Tagungsthema 9 (Karin
Müller) Kinderschutz
in der Erziehungsberatung 13 (Klaus
Menne) Indikatoren
von Kindeswohlgefährdung – Risikoeinschätzung
in der Fallarbeit 31 (Hildegard
Niestroj) ... in
Beziehung kommen bei Kindeswohlgefährdung Kontakt
und Widerstand in der Elternberatung 51 (Georg
Kohaupt) Stellungnahme
der LAG Erziehungsberatung Hessen anlässlich
der Fachanhörung zum „Schutz von Kindern vor
Misshandlung und Vernachlässigung“ im Hessischen
Landtag 2006 68 Verzeichnis
der Autorinnen und Autoren 75 |
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