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EB-Kurier 2007:
„Gefährdete Kinder in der Beratung“

 

 

 

 

In der Jugendhilfe hat sich in den letzten Jahren eine intensive Fachdiskussion zur angemessenen Wahrnehmung des Schutzauftrages gegenüber Kindern und Jugendlichen entwickelt, in die auch die Erziehungs- und Familienberatungsstellen eingebunden sind. Mit der Novellierung des SGB VIII durch das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) zum 1. Oktober 2005 ist nun der Kindesschutz detaillierter als bisher geregelt. Dabei ist es ein zentrales Anliegen, den Schutz des Wohles von Kindern und Jugendlichen nicht nur als Aufgabe des Jugendamtes als dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu sehen, sondern auch das Potential der Kinder- und Jugendhilfe in den Einrichtungen und Diensten frühzeitig zu nutzen. Der in § 8a, SGB VIII vertiefend geregelte Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung ist daher auch von den Erziehungs- und Familienberatungsstellen wahrzunehmen. Dies wirft für die Fachkräfte u. a. die Frage auf, wie die Pflicht, gegebenenfalls das Jugendamt über eine Kindeswohlgefährdung zu informieren mit dem Schutz des Privatgeheimnisses vereinbart werden kann.

 

Die Landesarbeitsgemeinschaft für Erziehungsberatung in Hessen nahm diese Diskussion zum Anlass, sich mit diesem Themenkomplex und den daraus folgenden neuen Aufgaben auf ihrer Jahrestagung 2006 auseinander zu setzen. In diesem EB-Kurier dokumentieren wir das Einführungsreferat von Herrn Menne sowie zwei Beiträge aus der beraterischen Praxis.

 

Leider musste  aus Gründen der zeitlichen Belastung auf den überarbeiteten Vortrag von Herrn Dorenburg, Leiter des Jugendamtes der Stadt Offenbach, verzichtet werden. Er stellte die Erwartungen des Jugendamtes an die Erziehungsberatung aus seiner Sicht dar. Dies ist bedauerlich, da sich gerade anhand seines Vortrages einige inhaltliche Differenzen bzgl. der praktischen Ausgestaltung des Kindesschutzes in den Erziehungsberatungsstellen ergaben. Als ein Punkt sei hier nur die Frage angesprochen, inwieweit Beratungsstellen die Befugnis zur Datenrecherche ohne Mitwirkung der Betroffenen in Fällen von vermuteter Kindeswohlgefährdung wahrnehmen sollen.

 

Besonders für die kommunal getragenen Beratungsstellen als organisatorischer Teil des Jugendamtes stellt sich die Frage nach dem Ermittlungsauftrag und der Umsetzung der Befugnis zur Datenrecherche nach § 62 Abs. 3, Nr. 2d.

 

Ein aktueller Blick auf den Stand der Umsetzung von Vereinbarungen zur Wahrnehmung der Aufgaben des Kindesschutzes nach § 8a zwischen der öffentlichen Jugendhilfe und den Erziehungs- und Familienberatungsstellen zeigt, dass diese Frage nach wie vor kontrovers diskutiert wird.

 

Zwar kann rechtlich gesehen die Befugnis zur Datenrecherche ohne Kenntnis der Betroffenen auch auf die Fachkräfte der freien Jugendhilfe übertragen werden und ebenso von den Mitarbeitern der Erziehungsberatungsstellen wahrgenommen werden. Die Fachkräfte der kommunal getragenen Erziehungsberatungsstellen werden unter der Nennung von „dem Jugendamt“ nach §8a als kommunale Bedienstete erfasst. Dies gilt übrigens auch für die Erzieherinnen kommunaler Kindertagesstätten. Die LAG Hessen schließt sich jedoch der Empfehlung der bke an, dass sich „Fachkräfte der Erziehungs- und Familienberatungsstellen ... bei der Risiko-abschätzung nur auf diejenigen Kenntnisse stützen, die ihnen bei Gelegenheit der Leistungserbringung bekannt geworden sind. Denn bei einer Recherche im Umfeld der Betroffenen würde ein bestehender Beratungsprozess voraussichtlich durch diese beendet und bei bekannt werden der Recherche das Vertrauen der Öffentlichkeit in Beratung gefährdet. Wenn eine Datenerhebung im Umfeld der Betroffenen erforderlich erscheint, sollte dies Aufgabe vom Jugendamt (bzw. dem dafür entsprechend qualifizierten Fachdienst; die Red)  wahrgenommen werden.“  (siehe: Kindesschutz und Beratung, bke, S. 24)

 

In diesem EB-Kurier finden Sie abschließend eine Stellungnahme der LAG Erziehungsberatung zu der Fachanhörung zum „Schutz von Kindern vor Misshandlung und Vernachlässigung“ im Hessischen Landtag 2006. Hier geht es um die Kernfrage, wie die Akzeptanz und Effektivität von Vorsorgeuntersuchungen besser im Sinne eines frühzeitigen Kindesschutzes genutzt werden können. Sie macht deutlich – dies zeigt auch die Diskussion auf der Jahrestagung – dass eine Verbesserung allein durch eine Verschärfung von Gesetzen, Verordnungen und juristischen Regelungen nicht zu erreichen sein wird.

 

Die Diskussion um den Kindesschutz zeigt auch, dass Jugendhilfe nicht allein unter Kostengesichtspunkten betrachtet werden darf, wie dies derzeit häufig der Fall ist. Vielmehr muss die Landespolitik verdeutlichen, dass Jugendhilfekosten „gesellschaftliche Zukunftssicherung“ darstellen. „Sie muss deshalb – auch unter dem Gesichtspunkt der Sicherung des Kindeswohles – die erforderlichen finanziellen Ressourcen bereitstellen und den Kommunen ihre Arbeit erleichtern.“

(s. Stellungnahme der LAG, S. 68)

 

Nun wünschen wir Ihnen eine interessierte Kenntnisnahme des neuen EB-Kuriers.

 

Die Redaktion

 

Jürgen Plass

 

Die Vorträge dieser Tagung liegen nun in Broschürenform als
EB-Kurier 2007 vor.

Der EB-Kurier kann über die Geschäftsstelle zum Preis von 5,00 € + Porto bestellt werden.

Die Literaturliste von Frau Niestroj gibt es als Download.


INHALTSANGABE:

                                                                                                                                       
                                                                                                                  Seite

 

 

Vorbemerkung                                                                                                6

 

 

Begrüßung und Einführung in das Tagungsthema                                              9

(Karin Müller)

 

 

Kinderschutz in der Erziehungsberatung                                                         13

(Klaus Menne)

 

 

Indikatoren von Kindeswohlgefährdung –

Risikoeinschätzung in der Fallarbeit                                                               31

(Hildegard Niestroj)

 

 

... in Beziehung kommen bei Kindeswohlgefährdung

Kontakt und Widerstand in der Elternberatung                                                 51

(Georg Kohaupt)

 

 

Stellungnahme der LAG Erziehungsberatung Hessen

anlässlich der Fachanhörung zum „Schutz von Kindern

vor Misshandlung und Vernachlässigung“ im

Hessischen Landtag 2006                                                                           68

 

 

Verzeichnis der Autorinnen und Autoren                                                       75

 

 


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